Ausschreibungen
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften muss der Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe rechtfertigen. Die Angebotsunterlagen können ab den bei den jeweiligen Ausschreibungen angegebenen Terminen während der Dienststunden bei dem Abwasserbehandlungsverband Kalkar-Rees, Kirchfeld 57, 47546 Kalkar, Sekretariat Zimmer 11, abgeholt oder schriftlich angefordert werden. Die jeweiligen Selbstkosten sind durch Verrechnungsscheck oder Überweisung zu entrichten.
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