Beabsichtigte Ausschreibungen

Neuregelung nach VOB/A Ausgabe 2019 und UVgO

Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A bzw. § 27 UVgO besteht eine Veröffentlichungspflicht über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A / § 11 UVgO ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.