Beabsichtigte Ausschreibungen
Neuregelung nach VOB/A Ausgabe 2019 und UVgO
Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A bzw. § 27 UVgO besteht eine Veröffentlichungspflicht über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A / § 11 UVgO ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
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