Stadt Rees Abwasserbeseitigung
Der Abwasserbetrieb der Stadt Rees ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Rees und erfüllt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung gemäß § 46 des Landeswassergesetzes NRW. Er ist zuständig für Planung, Bau und Betrieb der Entwässerungsanlagen und Bauwerke im Stadtgebiet, welche für die Abwasserentsorgung eingesetzt werden.
Der Abwasserbetrieb der Stadt Rees ist in den politischen Gremien der Stadt Rees eingebunden. Das Entscheidungsorgan für die Tätigkeiten des Betriebes ist der Ausschuss für städtische Betriebe, welcher die Aufgaben des Betriebsausschusses erfüllt. Die Betriebsleitung wird nach der gültigen Satzung durch den Bürgermeister der Stadt Rees, Herrn Sebastian Hense, wahrgenommen. Die Betriebsführung und damit die Abwicklung des operativen Geschäfts des Abwasserbetriebes der Stadt Rees erfolgt seit der Gründung des Betriebes durch den Abwasserbehandlungsverbandes Kalkar-Rees, vertreten durch Herrn Heinz Arntz.
Aufgaben des Abwasserbetriebes
Der Abwasserbetrieb ist verantwortlich für die Instandhaltung und den Betrieb von ca. 100 km Freigefällekanalleitungen mit ca. 2.500 Schachtbauwerkenund, ca. 35 km Druckleitungen und ca. 6.000 Grundstücksanschlussleitungen. Zudem umfasst das Kanalnetz 4 Regenüberlaufbecken, 9 Regenrückhalteanlagen, 2 Regenbehandlungsanlagen, 1 Pflanzenkläranlage, 10 Kompressorstationen, 16 Klein- und 7 Großpumpwerke mit Betriebsgebäude.
Aufgabe des Abwasserbetriebes ist es, die Funktionsfähigkeit dieser Abwasseranlagen im Stadtgebiet sicherzustellen. Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen wird aufgrund §59 Landeswassergesetz NRW über die Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO Abw NRW) geregelt. Unter anderem werden regelmäßig Funktionskontrollen bei den Pumpwerken durchgeführt. Die Kanalnetze werden in regelmäßigen Intervallen gereinigt und optisch kontrolliert. Diese systematische Kanalinspektion und -pflege senkt nicht nur die Kosten des Kanalbetriebs drastisch, sondern lassen Schäden erkennen und vermeiden, so dass die Voraussetzungen für die Werterhaltung des Kanalnetzes gegeben sind.
Die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Erneuerung einzelner Anlagenteile werden durch den Einsatz einer zertifizierten Tiefbaufachfirma mit vorgegebener Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit)abgewickelt. Das Vergabe- und Vertragsverfahren, die Ausführung und Abwicklung der Bauleistungen richtet sich nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A/B/C). Zur Beseitigung von Betriebsstörungen stehen moderne Saug- und Spülfahrzeuge - auch außerhalb der Arbeitszeiten – kurzfristig zur Verfügung.
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