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NRW: Neue Verordnung zur Überprüfung privater Abwasserleitungen

In Nordrhein-Westfalen gilt eine neue gesetzliche Regelung:

Alle privaten Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten müssen bis spätestens Ende 2020 untersucht werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind Leitungen, die besonders verunreinigtes Wasser von Industrie- und Gewerbebetrieben ableiten, bis Ende 2020 zu untersuchen.

Für alle anderen privaten Abwasseranlagen sind keine Fristen vorgegeben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach dem bundesdeutschen Wasserhaushaltsgesetz jeder Grundstückseigentümer seine Abwasseranlagen selbst zu überwachen hat. Sofern Schäden festgestellt werden, sind diese zu beseitigen.

Die vom Landtag im Oktober beschlossene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) ist mit ihrer Veröffentlichung am 13.08.2020 im Amtsblatt in Kraft getreten.