Die Prüfmethoden
Nachfolgende drei Prüfverfahren nach DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610 stehen dem Sachverständigen zur Prüfung Ihrer Abwasseranlagen als allgemein anerkannte Regel der Technik zur Verfügung:
- optische Inspektion
- Wasserfüllstandsprüfung ("DR 2")
- Druckprüfung ("DR 1": Wasser/Luft)
Welche Prüfmethode für Ihre Abwasserleitungen die richtige ist, hängt vom Leitungsverlauf, dem Alter der Leitungen, der Abwasserherkunft sowie der Lage des Grundstückes ab. Über das Prüfverfahren entscheidet prinzipiell der zertifizierte Sachkundige vor Ort. Vielfach ist bei bestehenden Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser ableiten, eine optische Inspektion ausreichend. Sofern keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt werden, kann diese Untersuchung als Dichtheitsnachweis im Sinne der DIN 1986-30 gewertet werden. Lediglich bei Neuanlagen (Ersterrichtung) und bei wesentlichen Änderungen ist eine Druckprüfung nach DIN EN 1610 anzuwenden. Wir empfehlen zusätzlich die Durchführung einer Sichtprüfung
Zum Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Zustands- und Funktionsprüfung gehört eine entsprechende Dokumentation. Diese besteht aus:
- Bescheinigung über das Ergebnis des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte nach Anlage 2 SüwVO Abw
- Bestandsplan / Lageplanskizze
- Foto-Dokumentation der Örtlichkeit
Zusätzlich bei optischer Inspektion:
- CD / DVD mit den Befahrungsvideos
- Haltungs-/ Schachtberichte
- Bilddokumentation festgestellter Schäden
Zusätzlich bei vereinfachter Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 ("DR 2") / Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 ("DR 1"):
- Prüfprotokolle
Tipp:
Lassen Sie sich in jedem Fall die vollständige Dokumentation der Prüfung Ihrer Abwasserleitungen aushändigen und achten Sie darauf, dass die Bescheinigung von dem anerkannten Sachkundigen unterschrieben ist.
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