Rückstausicherung

Öffentliche Kanalisation

Trotz der Bemessung nach den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und des sorgfältigen Betriebs der öffentlichen Kanalisation können öffentliche Misch- und Regenwasserkanäle aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jeden außergewöhnlichen Regen einwandfrei ableiten können.
Es muss deshalb bei starkem Regen mit Einstau im Kanal und Rückstau in die Anschlusskanäle gerechnet werden. Diese Betriebszustände sind grundsätzlich zulässig und werden durch die technischen Regelwerke und somit auch durch die darauf beruhende Rechtsprechung gedeckt.

Die gleiche Situation kann eintreten, wenn in öffentlichen Schmutzwasserkanälen durch unplanmäßige Einleitungen Überlastungen oder durch andere Hemmnisse Verstopfungen bzw. Querschnittsverengungen hervorgerufen werden und diese zum Stau im Schmutzwasserkanal führen.

Weiterhin können Betriebsausfälle in Pumpwerken einen Rückstau im Kanalsystem auslösen.

Grundstücksentwässerung

Weil sich das Abwasser innerhalb des miteinander verbundenen Systems aus öffentlichen und privaten Leitungen nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren auf fast gleichem Niveau einstellt, werden auch die privaten Leitungen bis zur Rückstauebene gefüllt. Bei fehlender, defekter oder falsch positionierter Rückstausicherung tritt somit Schmutz- und/oder Niederschlagswasser aus den Ablaufstellen aus, die unterhalb der Rückstauebene liegen.

Welche Folgen hat ein Rückstau?

Wenn Abwasser aus der Kanalisation in das Gebäude gelangt kann das weitreichende Folgen haben:

  • Schlamm- und Fäkalienablagerungen im Keller
  • Zerstörung von Mobiliar, Elektrogeräten und anderen Gegenständen
  • Zerstörung von Wandverkleidungen und Fußbodenbelägen
  • Beschädigung von Stromleitungen in den Wänden
  • Geruchsprobleme und Bauwerksdurchfeuchtung
  • Gesundheitsrisiken durch Keime im Abwasser
  • hoher Reinigungsaufwand
  • hohe Instandsetzungskosten.

Wer haftet für die Folgen des Rückstaus?

In der Regel müssen Grundstückseigentümer die Folgekosten von Kellerüberflutungen selbst tragen und haften dabei auch gegenüber ihren Mietern.
Ein Versicherungsschutz besteht nur bei Grundstücksentwässerungsanlagen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß betrieben wurden. Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäß gewarteter Rückstausicherung können die Versicherungen Entschädigungen einschränken oder ablehnen. Entsprechend DIN EN 13564-1 sollte die Wartung mindestens halbjährlich erfolgen und dokumentiert werden.
Auf die Möglichkeit einer erweiterten Elementarschadenversicherung als Schutz gegen Schäden in Folge defekter Rückstausicherungen wird verwiesen. Diesbezüglich wird angeraten, sich beim jeweiligen Versicherungsunternehmen zu informieren.
Die Gemeinden können in der Regel nicht für die Schäden haftbar gemacht werden, da in der Satzung Rückstausicherungen gefordert werden.

Welche Rückstausicherung ist die richtige - Hebeanlage oder Rückstauverschluss?

Die geeignete Rückstausicherung ist jeweils für den Einzelfall vom Fachmann zu planen. Die Auswahlfaktoren sind:

  • Höhenlage der Entwässerungsgegenstände im Verhältnis zum öffentlichen Kanal
  • Abwasserart in der zu sichernden Leitung (fäkalienfrei oder fäkalienhaltig)
  • Sicherung einzelner Ablaufstellen oder einer durchgehenden Leitung
  • Einbauort der Rückstausicherung innerhalb oder außerhalb des Gebäudes
  • Entsorgung auch während der Rückstauzeit erwünscht

Die Entwässerungsgegenstände im Keller liegen höher als der Abwasserkanal, aber unterhalb der Rückstauebene:

Im Regelfall fließt das Abwasser in freiem Gefälle in den Kanal. Zur Rückstausicherung wird eine Hebeanlage empfohlen (siehe nachfolgende Beschreibung). Im Ausnahmefall können auch Rückstauverschlüsse zugelassen werden. Rückstauverschlüsse unterbrechen den Durchfluss in rückstaugefährdeten Abwasserleitungen durch Klappen, Schieberplatten oder Quetschventilen. Nachteil: Bei geschlossenem Rückstauverschluss kann aus dem Keller kein Abwasser entsorgt werden!

Wichtigster Nachteil: Mit Rückstauverschlüsen gibt es keinen Schutz gegen Rückstau mehr, wenn sie außer Betrieb oder defekt sind. Mit Ausnahme von Quetschventilen besitzen sie bewegliche Teile, die im Abwasser betrieben werden müssen und damit besonders störanfällig sind.

Die Entwässerungsgegenstände im Keller liegen unterhalb der Rückstauebene und unterhalb des Abwasserkanals:

Das Abwasser muss auch im Normalfall in den Kanal gepumpt werden. Die sogenannte "Hebeanlage" ist gleichzeitig die Rückstausicherung. Vorteil: auch bei Rückstau kann Abwasser aus dem Keller entsorgt werden.

Hebeanlagen sammeln das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser. Sie bestehen aus einem Sammelbehälter, einer oder zwei Pumpen, und einer Druckleitung. Bei einer richtig geplanten Hebeanlage wird das Abwasser mit Hilfe der Pumpen über die Rückstauebene gehoben und fließt dann von oben in die ableitende Sammelleitung. Diese Rohrschleife nennt man Rückstauschleife. Größter Vorteil der Hebeanlagen ist, dass sie absolut zuverlässig gegen Rückstau schützen. Ein Rückstau kann nur in der Sammelleitung entstehen, die aber unterhalb der Rückstauebene vollständig dicht ist. Da der Scheitelpunkt der Rückstauschleife oberhalb des maximalen Wasserspiegels im öffentlichen Kanal liegt kann das Wasser nicht in die gefährdeten Räume fließen.

Wichtigster Vorteil: Mit einer Hebeanlage ist der Rückstauschutz auch dann gewährleistet, wenn die Anlage außer Betrieb oder defekt ist. Das anfallende Abwasser kann dann allerdings nicht mehr weggepumpt werden, diese Mengen sind allerdings meist so gering, dass der Fehler auffällt, bevor es zu einem großen Schaden kommt.

Die wesentlichen Unterschiede:

  Hebeanlagen Rückstauverschlüsse
Rückstauschutz bei Defekt Schutz vorhanden kein Schutz bei Defekt
Erkennbarkeit Defekt immer, da das eigene Abwasser nicht mehr abgepumpt werden kann Defekte werden meist erst durch Versagen der Anlage erkannt
Wartung erforderlich erforderlich
Einschränkungen keine Einschränkungen nur zulässig unter bestimmten Voraussetzungen
unsere Empfehlung immer, soweit technisch möglich nur, wenn Hebeanlage technisch nicht geht

Auswahlkriterien

Hebeanlagen bieten den besten Schutz, müssen aber genau geplant werden. Die Planung sollten Sie unbedingt einem Fachmann überlassen:

Einige Kernpunkte für die Planung:

  • Räume für Abwasserhebeanlagen müssen ausreichend groß sein. Nach DIN EN 12056-4 soll neben und über allen zu bedienenden Teilen ein Arbeitsraum von mind. 60 cm zur Verfügung stehen.
  • Bei fäkalienhaltigem Abwasser dürfen die Sammelbehälter nicht baulich mit dem Gebäude verbunden sein, ein einfacher Pumpensumpf ist hier also nicht möglich.
  • Im Zulauf zur Hebeanlage ist ein Absperrschieber einzubauen
  • Im Ablauf der Hebeanlage ist ein Rückflussverhinderer und ein Absperrschieber einzubauen
  • Die Druckleitung der Hebeanlage muss mit der Sohle der Rückstauschleife über die Rückstauebene geführt werden, 20 cm höher sind auch nicht falsch.


Ein Rückstauverschluss kann gemäß DIN EN 12056-4:2000 nur dann eingesetz werden, wenn:

  • Gefälle zum öffentlichen Abwasserkanal besteht
  • die geschützen Räume von untergeordneter Nutzung sind, d. h. dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden
  • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht
  • bei Rückstau auf die Benutzung der rückstaugefährdeten Ablaufstellen verzichtet werden kann

Praktische Tipps

  1. Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen.
  2. Rückstausicherung nach Möglichkeit nicht unmittelbar vor den Entwässerungsgegenständen, sondern so weit wie möglich zum Kanal hin anbringen.
  3. Bei Ausrüstung eines Hausanschlussschachtes mit Rückstausicherung wird das Rückstauwasser schon außerhalb des Gebäudes zurückgehalten.
  4. Nie Abwasser oder Regenwasser (Regenwasserleitungen und Kellertreppenentwässerungen), das oberhalb der Rückstauebene anfällt über die Rückstausicherung führen, sonst wird der Keller bei verschlossener Rückstausicherung unter Wasser gesetzt.
  5. Bodenabläufe, wie z.B. in Waschküchen und an Kellerniedergängen, sind durch Rückstaudoppelverschlüsse zu sichern.
  6. Wartung halbjährlich durch Fachbetrieb durchführen lassen, eventuell Wartungsvertrag abschließen.
  7. Rückstausicherung generell geschlossen halten und nur im Bedarfsfall öffnen, insbesondere nie bei starkem Regen.
  8. Informieren Sie sich bei einem Fachmann für Grundstücksentwässerung über die Notwendigkeit und Auswahl einer Rückstausicherung für Ihre Grundstücksentwässerung!
  9. Überprüfen Sie Ihren Versicherungs-Schutz im Hinblick auf die Haftung bei Schäden durch einen Abwasser-Rückstau.

Gefahrenhinweis

Tritt Abwasser im Keller durch Rückstau aus dem Kanal aus, so ist auf gesundheitliche Risiken hinzuweisen. Abwasser kann gesundheitsschädliche Keime enthalten, die eine Infektionsgefahr darstellen. Mögliche Gefahr besteht auch wenn Abwasser mit stromführenden Teilen in Berührung kommt. Es wird daher empfohlen, im Schadensfall sehr vorsichtig zu sein und auf jeden Fall Gummistiefel und Gummihandschuhe anzuziehen.