Schadhafte Anlage - Sanierung

Wenn die Prüfung ergeben hat, dass Ihre Abwasserleitung nicht dicht ist, müssen Sie diese sanieren lassen. Nach Vorlage des Prüfprotokolls werden Sie von der Stadt Kalkar bzw. Rees je nach Schadensart dazu aufgefordert, in einer angemessenen Frist die Schäden zu beheben. Der Zeitpunkt der Sanierung ist abhängig von den festgestellten Schäden. Grundsätzlich sollte allerdings beachtet werden, dass nicht jeder Schaden umgehend behoben werden muss. Anhand der Schadensbilder ergeben sich unterschiedliche Sanierungsmöglichkeiten und Sanierungszeitpunkte. Der Sanierungserfolg ist mit einer erneuten Dichtheitsprüfung nachzuweisen.

Zur Festlegung der richtigen Sanierungsstrategie sollte eine kompetente Beratungsstelle aufgesucht werden. Unterstützt werden Sie durch die Verbraucherzentrale NRW (Tel.-Nr. 0211 / 3809 300 montags und mittwochs von 9.00 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13.00 bis 17.00 Uhr). Weiterhelfen kann ebenfalls ein Sanierungsfachmann, beispielsweise ein zertifizierter Grundstücksentwässerungsberater. Eine Liste der Grundstücksentwässerungsberater erhalten Sie hier. Auch Fachunternehmer des Sanitärbereiches, Tiefbauunternehmer oder Ingenieurbüros bieten ihre Hilfe an. Grundsätzliche Auskünfte zu Sanierungsverfahren und Sanierungsfristen erhalten Sie beim Abwasserbehandlungsverband.

Ein kompetenter Berater berücksichtigt auch folgende Aspekte:

  • Ist das Grundstück ausreichend gegen Rückstau gesichert?
  • Können ggf. bestehende Leitungsverläufe aufgegeben werden?
  • Funktionieren die Lüftungsleitungen einwandfrei?
  • Sind in naher Zukunft größere Umbaumaßnahmen am Gebäude geplant?

Die Wahl der Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden sowie der Zugänglichkeit. Heutzutage ist dabei in vielen Fällen eine Sanierung ohne Aufgraben der Leitung (grabenloses Verfahren) möglich. Die Bauzeit sowie die Unterbrechung des Abwasserabflusses werden dabei auf ein Minimum beschränkt. Die grabenlose Sanierung ist meist die preiswertere Alternative. Eine Sanierung in offener Bauweise bietet sich dann an, wenn die grabenlose Sanierung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Je nach Schadensbild bieten sich grundsätzlich drei Möglichkeiten: 

  • Reparatur von Einzelschäden (z.B. durch Robotereinsatz)
  • Renovierung einer kompletten Leitung (Inlinerverfahren)
  • Erneuerung einer kompletten Leitung

Ist die Reparatur oder Renovierung des Hausanschlusses aufgrund von umfangreichen Schäden oder Unzugänglichkeit nicht möglich, muss die komplette Leitung erneuert werden. Als sichere und preiswerte Alternative hat sich hierbei die Neuverlegung der schadhaften Grundleitungen unter der Kellerdecke statt wie bisher unter der Grundplatte erwiesen. Diese freizugänglichen Leitungen müssen zukünftig nicht mehr auf Dichtheit geprüft werden. 

Mit welchen Sanierungskosten müssen Sie rechnen?
Die Sanierungskosten sind natürlich sehr stark abhängig vom Zustand des Abwasserkanals, dem gewählten Sanierungsverfahren und den örtlichen Randbedingungen. Je nach Sanierungsverfahren können im Normalfall Sanierungskosten zwischen 100 Euro und 550 Euro pro Meter anfallen. Im Einzelfall können auch höhere Kosten entstehen.

Welches Sanierungsverfahren ist am wirtschaftlichsten?
Die Grundstückseigentümer stehen oft vor der Frage, welches Sanierungsverfahren am besten geeignet und am wirtschaftlichsten ist. Treffen Sie diese Entscheidung am besten gemeinsam mit dem Sachkundigen, der die Dichtheitsprüfung durchgeführt hat und den o. g. Beratungsstellen.

Auch Ihre persönlichen Planungen, wie z. B. größere Umbaumaßnahmen am Gebäude sollten in eine Sanierungsplanung einbezogen werden. Ein Gemeinschaftsauftrag mit Nachbarn kann ebenfalls zur Kostensenkung führen.

Worauf sollten Sie bei der Beauftragung der Sanierung achten?
Zum Teil bieten die Sachkundigen auch an, die Sanierung direkt mit auszuführen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, für die Sanierungsleistungen Vergleichsangebote von verschiedenen Fachbetrieben einzuholen. Bei den Fachbetrieben sollten Sie darauf achten, dass diese auch tatsächlich die ausreichende fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit haben, um die angebotenen Sanierungsverfahren ordnungsgemäß und fachgerecht durchführen zu können. Lassen Sie sich Referenzen vorlegen. Ein Kriterium für die Fachkunde und Leistungsfähigkeit kann beispielsweise auch eine freiwillige Gütesicherung und Fremdüberwachung - zum Beispiel durch die Gütesicherung Kanalbau - sein.

Nach Durchführung einer Sanierung ist ebenfalls empfehlenswert, die abschließende Dichtheitsprüfung nicht von dem ausführenden Unternehmen, sondern von einem unabhängigen Sachkundigen durchführen zu lassen. Auf diese Weise erhalten Sie eine zusätzliche Sicherheit, dass die Sanierungsarbeiten erfolgreich durchgeführt wurden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.