Was muss geprüft werden?

Es müssen alle Schmutz- und Mischwasserleitungen - einschließlich Kontrollschächte und Revisionsöffnungen - auf Ihrem Grundstück geprüft werden, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Hauses, nicht aber die im Gebäude zugänglichen Leitungen. Außerdem gehören zu den vorstehenden, privaten Abwasserleitungen, die Schmutzwasser führen, auch solche Abwasserleitungen, die zu Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben führen, denn auch diese müssen ihrem Zustand nach funktionstüchtig sein.

Kanäle, die lediglich unverschmutztes Niederschlagswasser (Regenkanäle) ableiten, unterliegen nicht der Prüfung nach § 7 Satz 2 Abw NRW 2013. Die Prüfung ist auch nicht bei Leitungen erforderlich, die in dichten Schutzrohren verlegt sind, so dass austretendes Abwasser aufgefangen wird.

Tipp:
Kontrollen, Überprüfungen und Sanierungen werden leichter, wenn Sie Ihre Leitungen mit einem Kontrollschacht oder einer Inspektionsöffnung nachrüsten.