Wer darf prüfen?

Private Abwasserleitungen dürfen nur durch anerkannte Sachkundige (§ 12 SüwVO Abw NRW 2013) geprüft werden. Die Anforderungen an die Sachkunde sind in § 13 SüwVO Abw NRW sowie den Anlagen 3 bis 5 der SüwVO Abw NRW geregelt. Das LANUV NRW führt eine landesweite Liste der zugelassenen Sachkundigen (§ 12 Abs. 4 Satz 2 SüwVO NRW Abw NRW 2013).

Die Liste über Sachkundige erhalten Sie auf der Internetseite http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ und auf Nachfrage in schriftlicher Form beim Abwasserbehandlungsverband.

Unter dem Punkt Service → Formulare befinden sich zu Ihrer Information die von den Städten Kalkar und Rees geforderte Prüfbescheinigung sowie einen Entwässerungsplan als Beispiel zur Darstellung der Grundstücksentwässerungsanlage. Der hinterlegte Bildreferenzkatalog vom Ministerium stellt charakteristische Bildbeispiele von Auffälligkeiten und Schäden in den privaten Abwasserleitungen sowie Schächten dar. Die Schadensklassen werden nach DIN 1986-30 bewertet und die Sanierungszeiträume nach SüwVO Abw NRW festgelegt.

Vorsicht "Kanalhaie"

Für Inspektions- und Sanierungsfirmen gibt es ein sehr großes Auftragspotential. Das hat auch eine Reihe unseriöser Firmen "Kanalhaie" erkannt. Bei den „Kanalhaien“ arbeiten oftmals Drückerfirmen und Kanaldienstleistungsunternehmen zusammen. Die Unternehmen ziehen von Haus zu Haus und bieten eine kostengünstige Untersuchung der Abwasserleitungen an. Es wird eine Kamerauntersuchung der Grundleitung zu einem sehr geringen Pauschalpreis angeboten. Meist wird auf die sofortige Unterzeichnung eines oftmals überteuerten oder sogar unnötigen Arbeitsauftrages gedrängt. Häufig schließt sich nach einer unzureichenden Untersuchung ein überteuertes Sanierungsangebot an.

Sofern Ihnen unseriöse Angebote unterbreitet werden, bitten wir Sie sich umgehend beim Abwasserbehandlungsverband zu melden! Es besteht kein Grund zur Eile! Vergleichen Sie in Ruhe die Preise der Fachfirmen!

Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte!